Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, u.a. alle deutsche Staatsangehörige, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern etc., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.
Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, welche Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
In Spanien ist die medizinische Versorgung für gesetzlich Versicherte über Ärztehäuser geregelt, denen man je nach Wohnort zugeordnet ist. Selbstverständlich wird man in einem "centro de salud" unter Vorlage der europäischen Versicherungskarte behandelt.
In schwerwiegenden Fällen sollte man besser die "urgencia", die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, weil man dort über entsprechende medizinische Geräte verfügt. Auch hier genügt die europäische Versicherungskarte.
Man kann sich aber auch einen Arzt ins Hotel rufen lassen. Die Quittung der Behandlungskosten reicht man bei der deutschen Krankenkasse ein.